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(pd) Der Regierungsrat hat die positive Aufnahme der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf den bevorstehenden Führungswechsel im Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat der Regierungsrat beschlossen, sich in der nächsten Legislatur in neuer Zusammensetzung mit dem wichtigen Geschäft zu befassen.


Vor einem Jahr fand die Anhörung zur Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) 2025 statt und stiess auf ein breites öffentliches Interesse. Die Auswertung der Anhörungsergebnisse zeigte, dass für die Mehrheit der Strategien und Schwerpunkte positive Bewertungen vorliegen. In der Folge hat das DGS auf Wunsch zahlreicher Anhörungsteilnehmer den ersten Strukturbericht Gesundheit 2016 über das Gesundheitswesen im Kanton Aargau erarbeitet. Dieser wurde im August dieses Jahres publiziert und der Kommission Gesundheit und Sozialwesen des Grossen Rats Anfang September vorgestellt.

Der Regierungsrat hat sich nun mit dem weiteren Vorgehen in Bezug auf die GGpl 2025 befasst. Er hat davon Kenntnis genommen, dass die Planung in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden ist. Mit Blick auf den bevorstehenden Führungswechsel im Departement Gesundheit und Soziales hat der Regierungsrat beschlossen, sich in der nächsten Legislatur in neuer Zusammensetzung mit dem wichtigen Geschäft zu befassen.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, in den nächsten Monaten verschiedene Handlungsfelder vertieft weiter zu bearbeiten. Diese betreffen Massnahmen und Aspekte, die zur Kostendämpfung, für die Spitalliste 2019 sowie das Entwicklungsleitbild 2017-2023 und das Sanierungskonzept AFP 2017-2020 relevant sind.

Neuorganisation des Berichtswesens
Die GGpl wurde erstmals im Jahr 2005 aufgelegt und 2010 überarbeitet. Sie ist Bestandteil des neuen Berichtswesens der Abteilung Gesundheit, welches das strategische Berichtswesen (GGpl) und das operatives Berichtswesen (Struktur- beziehungsweise künftig: Gesundheitsberichte) konsequent entkoppelt.
Gemäss Spitalgesetz genehmigt der Grosse Rat die periodisch zu überprüfende GGpl. Der Regierungsrat seinerseits sorgt unter Berücksichtigung der GGpl sowie der bundesrechtlichen Vorgaben für die Planung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und qualitativ guten Spitalversorgung.

Die Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales, Landammann Susanne Hochuli, hat das Büro des Grossen Rats und die Fraktionspräsidien über die Anpassung des Zeitplans und das weitere Vorgehen informiert.

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